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URTEIL IM RABBI-PROZESS (Frankfurt)
Autor: MrPaintes
Datum: 05-20-08 12:25


''(...) Ein Stich, eine Wunde, ein Zweifel
Von Gisela Friedrichsen

Die Tat sorgte bundesweit für Aufsehen: Ein afghanischstämmiger Arbeitsloser stach in Frankfurt einen jüdischen Geistlichen nieder. Im Strafprozess wurde ihm antisemitischer Hass vorgeworfen. Doch die Realität war viel banaler, wie das Landgericht Frankfurt jetzt urteilte. (...)
Fragen nach der Glaubwürdigkeit des Rabbiners

Wie war es wirklich? Da Nebenklagevertreter Döring nicht abließ, dem Angeklagten eine geplante und gezielte Tötungshandlung sowie antisemitische und rassistische Absichten zu unterstellen, ja ihn sogar bezichtigte, "das Symbolzeichen von palästinensischen Intifada-Kämpfern vor dem Angriff" - das Schlagen mit der Hand gegen die eigene Brust - verwendet zu haben, hielt die Verteidigung mit Fragen nach der Glaubwürdigkeit des Rabbiners dagegen.

Denn es gab mehrere unterschiedliche Darstellungen des Geschehens. Eine Verteidigung muss da nachfragen dürfen, ohne sich gleich den Vorwurf des Antisemitismus zuzuziehen, was Anwalt Döring auch nicht ausließ.

Nun sah der Geschädigte plötzlich nicht mehr gut aus: Sieben laufende oder bereits abgeschlossene Verfahren gegen Zaigarten wegen falscher uneidlicher Aussage und Betruges und anderer Vergehen wurden öffentlich erörtert, auch eine körperliche Auseinandersetzung mit einem Mann, von dem er sich beleidigt fühlte.

Keinen guten Eindruck machte überdies, dass Zaigartens Aussagen gegen A. in der Hauptverhandlung immer detailreicher wurden und sein Belastungseifer merklich zunahm.

"Die Nebenklage hat der jüdischen Gemeinde in Frankfurt einen Bärendienst erwiesen", warf Verteidiger Endres dem Nebenklagevertreter vor. (...)''

[Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,554213-2,00.html]

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@paintes



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