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| Deutsche Staatsbürgeschaft |
Autor: Serhap75 Datum: 12-29-08 12:05
Hallo,
ich bin für immer in die Türkei umgezogen und besitze einen Deutschen Pass. Wenn ich hier Kinder bekomme, welchen Staatsangehörigkeit haben dann meine Kinder und wie können die die Deutsche Staatsangehörigkeit bekommen.Muss die Geburt umbedingt in Deutschland erfolgen?
Oder kann ich hier in Konsulat für das Kind die Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen.
Danke im Voraus für die Auskunft
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| Re: Deutsche Staatsbürgeschaft |
Autor: Rayn Datum: 01-08-09 23:35
Hallo,
durch deine deutsche Staatsangehörigkeit werden deine Kinder deutsche Staatsangehörige. Der
Geburtsort in welchem Land auch immer, spielt keine rolle. Ausschlaggebend ist die
Staatsangehörigkeit eines Elternteils.
Es sei denn du beantragst die türkische Staatsangehörigkeit und verlierst die deutsche, dann werden
die Kinder nur türkisch.
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| Re: Deutsche Staatsbürgeschaft |
Autor: Idur Datum: 03-07-11 12:21
Nach deutschem Recht erben Kinder die Staatsbürgerschaft beider Eltern und können daher mehrfache
Staatsbürgerschaften
haben. Sie behalten die dt. Staatsbürgerschaft auch nach dem 23. Lebensjahr und selbst dann noch,
wenn die Eltern nach Geburt des betreffenden Kindes ihre deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben. |
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