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| Hilfe!! Brauche rechtliche Infos wegen Einbürgerung?? |
Autor: MertKurd Datum: 09-08-06 10:37
HI.
Also zu meiner Person, ich ich bin schon fast 37.
Lebe zwar schon seit über 30 Jahren hier, aber habe noch keinen deutschen Pass.
Nun kommt ja das Alter, wo man MIlitärdienst nicht mehr aufschieben kann.
Ich will aber auf keinen Fall das Geld zahlen (als Normalbürger hat man das Geld nicht über).
Bin verheiratet mit einer Deutschen und habe 4 Kinder aber leider Arbeitslos, was sich in naher Zukunft wohl auch nicht ändern wird.
An diese Stelle würde ich gerne Tipps hören...
Was machen? |
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| Re: Hilfe!! Brauche rechtliche Infos wegen Einbürgerung?? |
Autor: Tabro Datum: 09-12-06 20:27
Um Deinen Wehrdienst, oder wie es wohl in der Türkei möglich ist, den Freikauf wirst Du wohl kaum
herumkommen.
Die Türkei wird Dich nicht ausbürgern und Deinen Pass nicht verlängern, bevor Du eine der beiden
Optionen erfüllt hast.
Bevor Du diese Angelegenheit nicht geregelt ist, wirst Du wohl auch nicht eingebürgert werden
können. |
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| Re: Hilfe!! Brauche rechtliche Infos wegen Einbürgerung?? |
Autor: easydogi2 Datum: 01-01-07 21:59
Ich bin ungefähr in Deinem Alter und bin auch fast so lange wie Du hier in Deutschland. Vor wenigen
Monaten habe ich die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt und sie wurde genehmigt. Im türkischen
Konsulat hat man mir wegen dem Militärdienst keine Probleme bereitet. ich warte noch auf das Papier
in der Türkei, dann kann ich die Deutscher werden.
Dein Problem könnte sein, dass es fast zu so spät sein könnte, weil du fast 38 bist und Du keinen
Job hast. |
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| Re: Hilfe!! Brauche rechtliche Infos wegen Einbürgerung?? |
Autor: CrossBergBoy Datum: 01-02-07 22:46
>> (als Normalbürger hat man das Geld nicht über).
Das Freikaufen war ja auch eher für die reichen Schnösel und Söhne der Polit-Mafia gedacht, die
Berühungsängste gegenüber den anatolischen Bauerburschen haben.
Als Normalbürger und Staatsbürger hat man seine Pflichten zu erfüllen oder ma nmuss die Konsequenzen
tragen.
Da führt kein Weg dran vorbei.
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| Re: Hilfe!! Brauche rechtliche Infos wegen Einbürgerung?? |
Autor: RHIZOME Datum: 01-23-07 00:40
Alles kein Drama, MertKurd.
Beantrage die deutsche Staastsbürgerschaft einfach. Wenn deine Ehepartnerin Deutsche ist, dann hast
du evtl. auch als arbeitsloser Türke eine Chance auf Einbürgerung.
Mein Bruder ist übrigens auch knapp 40, hat seit fast 20 Jahren beide Staatsbürgerschaften, weil er
(aufgrund des nicht abgeleisteteten Militärdienstes in der TR) nicht ausgebürgert wurde.
Gezahlt hat er bislang auch nicht.
Zwischenzeitlich lebte er sogar für mehrere Monate in der Türkei, ohne Ärger deswegen gehabt zu
haben.
Und gerade du, als Vater von 4 Kindern, wirst sicher sowieso in Ruhe gelassen. Was sollen die schon
machen? Ihn abknallen, wenn er nicht zahlt? :-)
Also Leute, etwas mehr Mut zur Gesetzeslücke, bitte.
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| Re: Hilfe!! Brauche rechtliche Infos wegen Einbürgerung?? |
Autor: Pluto2003 Datum: 02-14-07 19:34
Zwei Pässe? Ist das nicht kriminell? Kann ihm da nicht die deutsche Staatsbürgerschaft theoretisch
wieder aberkannt werden? Unglaublich das der Gesetzgeber so inkonsequent ist. |
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| Re: Hilfe!! Brauche rechtliche Infos wegen Einbürgerung?? |
Autor: RHIZOME Datum: 02-17-07 11:00
Bei Männern, die den Militärdienst in der TR nicht abgeleistet haben, ist das meines Wissens
eigentlich so üblich.
Allerdings liegt die Antragsstellung bei meinem Bruder schon ca. 16 Jahre zurück - damals waren die
relevanten Gesetzestexte noch nicht praxistauglich ausformuliert.
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| Re: Hilfe!! Brauche rechtliche Infos wegen Einbürgerung?? |
Autor: Tabro Datum: 02-24-07 03:59
Ganz so schnell geht das mit der Einbürgerung nicht.
Wenn Du arbeitslos bist kannst Du auch nicht eingebürgert werden, ebenso wenn Dein Pass ungültig
(abgelaufen) ist.
Die türkischen Behörden werden Dir möglicherweise ohne Wehrdienstleistung Deinen Pass nicht
verlängern und damit erlischt auch Dein Aufenthaltstitel für Deutschland.
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| Re: Hilfe!! Brauche rechtliche Infos wegen Einbürgerung?? |
Autor: RHIZOME Datum: 02-24-07 10:25
Erzähl keinen Schwachsinn, Tabro.
Warum sollte der Paß nicht verlängert werden?
Mal abgesehen davon, daß ein Familienvater mit 4 Kindern nie und nimmer eingezogen wird, lassen die
türkischen Behörden (im Gegensatz zu den deutschen) mit sich reden. Wie gesagt, mein Bruder
verschiebt schon seit Jahrzehnten, ohne verheiratet zu sein oder Kinder zu haben ... und arbeitslos
war er zwischendurch auch mal.
Außerdem ist MertKurd mit einer deutschen verheiratet, d.h. solange er mit ihr verheiratet ist, hat
er fast den selben Status wie eine Deutscher, da kann er meinetwegen 50 Jahre arbeitlos sein.
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| Re: Hilfe!! Brauche rechtliche Infos wegen Einbürgerung?? |
Autor: Tabro Datum: 03-04-07 01:42
Wenn das Konsulat den Pass verlängert, dann ist ja auch alles in Ordnung. Allerdings habe ich schon
oft gehört, daß die konsulate bei nicht abgeleisteten Wehrdienst die Passverlängerung verweigert
haben und ohne gültigen Pass ist eine Einbürgerung definitiv nicht möglich.
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| Re: Hilfe!! Brauche rechtliche Infos wegen Einbürgerung?? |
Autor: CrossBergBoy Datum: 03-05-07 16:26
Wenn dem für einen Appel und ein Ei arbeitenden türkischen Staatsdiener die Fresse eines
schmarotzenden Almancis nicht passt, dann klappts's auch schon mal nicht mit der Passverlängerung.
Menschlich wär das nachvollziehbar.
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| Re: Hilfe!! Brauche rechtliche Infos wegen Einbürgerung?? |
Autor: Safak1 Datum: 08-04-07 02:44
Selamlar,
ist die Frage noch aktuell? Oder Was los hier.. |
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| Re: Hilfe!! Brauche rechtliche Infos wegen Einbürgerung?? |
Autor: Rayn Datum: 08-04-07 20:33
Abknallen wird man ihn nicht, aber man wird ihm Schwierigkeiten bei der einreise machen.
Eine Festnahme von der Jandarma ist nicht ausgeschlossen. Schlimmstenfalls droht ihm eine
Gefängnisstrafe. Dabei wird die politische Sympathie nicht berücksichtigt.
Lauf nicht weg von deinen Pflichten als türkischer Bürger, wenn es darauf ankommt muss du gegen die
PKK kämpfen. Oder möchtest du dich freikaufen um nicht gegen deine eigene Leute kämpfen zu müssen?
Und zu deiner Orientierung, ohne einen abgeleisteten türkischen Militärdienst gibt es keine
Ausbürgerung und ohne Ausbürgerung keine Einbürgerung in Deutschland.
Überleg dir deine Orientierung, solche Menschen werden in Deutschland nicht gebraucht.
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| Re: Hilfe!! Brauche rechtliche Infos wegen Einbürgerung?? |
Autor: Safak1 Datum: 08-05-07 20:09
Selamlar,
Bevor wir über die rechtliche Hilfestellungen im Hibblick auf die Problematik "Bedelli Askerlik"
reden, sollten wir erst mal ein Blick darauf werden, was eigentlich das Problem ist. Und dann können
wir über die rechtliche Angelegenheiten austauschen und uns gegenseitig unterstützen..
Sowohl die Gipfel-Show am 12. 07. 07. als auch die Ereignisse in der Türkei sind wochenlang nicht
nur Thema in zahlreichen Publikationen der deutschsprachigen Presse gewesen. Darüber hinaus wurde in
den Cafés und Moscheen der „Auslandstürken“ kontrovers diskutiert. Über ein vergessenes Thema, das
die „Auslandstürken“ betrifft, wurde weder bei den Wahlkampfveranstaltungen in der Türkei noch im
Rahmen der Berlin-Show gesprochen: „Bedelli Askerlik“, die Ersatzleistung für die Wehrpflicht in der
Türkei – kurz die Kopfgelderpressung. Dabei sind die Folgen für die Betroffenen, besonders wenn sie
sich denn weigern, sich dieser Erpressung widersetzen, prekär. Nach wie vor ist dies in der Türkei
und für „Auslandstürken“ hierzulande ein Tabuthema auch wenn die Folgen dieser Kopfgelderpressung
für die Betroffenen „Auslandstürken“ vielfältig spürbar sind.
Kurze Zusammenfassung:
In der Türkei herrscht Wehrpflicht. Alle Männer sind ab dem 20. Lebensjahr verpflichtet, ihren
Dienst für das „Mutterland“ abzuleisten, der acht bis 15 Monate dauern kann. Als Alternative dazu
gibt es weder ein Recht auf Verweigerung noch einen Zivildienst.
Lebt ein türkischer Staatsangehöriger im Ausland („Auslandstürke“), hat er bis zu seinem 38.
Geburtstag die Wehrpflicht abzuleisten oder die Summe von 5100 Euro zu zahlen und 21 Tage in der
Türkei unter militärischer Aufsicht abzusitzen. Überschreitet er die Altersgrenze von 38 Jahren,
erhöht sich die Summe fürs Freikaufen auf 7.668 Euro. Nach dem Motto „Je älter, desto besser“ ist er
mit über 40 Jahren dann 10.000 Euro wert. Jedenfalls muss er bis zu seinem 38. Geburtstag
entscheiden, ob er sich dem Druck der Türkei beugt oder der „Auslandstürke“ kauft sich nicht frei
und stellt sich quer.
Offiziell nennt man diese Problematik „Bedelli Askerlik“, Ersatzleistung für Wehrpflicht. Für die
Mehrheit der militarisierten Gesellschaft der Türkei ist die ganze Angelegenheit eher eine
gewöhnliche Pflichterfüllung im Dienst des „Mutterlandes“ – (Vatan Hizmeti“).
Ist man jedoch nicht den nationalistischen Wahnvorstellungen verfallen, ist unschwer zu erkennen,
dass das Wesen dieser Regelungen ein gewaltiger Erpressungsversuch ist.
Es geht schlicht ums Kopfgeld der „Auslandstürken“, um die Militärlogik der „Republik Türkei“, auch
wenn dabei so schön matriachalisch vom „Mutterland“ gefaselt wird. Das ist das Kern des Problems..
Aber hier wir so diskutiert als ob das Kopfgelderpressung "Bedelli Askerlik" ein "private
Angelegenheit" wäre.
Tausende "Ausalandstürken" haben das Problem und dazu gehörende Konflikte mit türkischen und
deutschen Behörden und Institutionen am Hals, wie Mertkurd. Noch schlimmer.. Über 30 Jahren hier
leben und plözlich "Illegal" sein!!..
Wen interessiert das "Schiksal" dieser Menschen übergaupt, die "Elite" der Türkische
Kommunities? Cem Özdemir, Hakki Keskin oder andere Profi-Plitiker in den Parlementen als
"Vertreter" der Communities? Was ist mit den ganzen Türk Toplumu Vereine und Dacorganisationen,
warum ist es für sie kein Thema dieser qualvolle Problematik? Und warum interessieren sich die
Parteien nicht dafür, die SPD, Günner oder die LINken? Alle auf der Jagd nach dem Stimmenfng der
"Aslandtürken".. Claudia Rot macht zum Beispiel nach dem Gipfelschow in der Türkei demonstrativ
Urlaub. Warum denn?
In disem Zusammenhag werden "Auslandstürken" durch türkisch-deutsche Praxis kriminalsiert.. Wie?
Solange der „Auslandstürke“ einen türkischen Pass besitzt, gilt auch selbst für den hier geborenen
„Auslandstürken“ die Pflicht, den türkischen Militärs zu dienen. Ist er nicht bereit, diese
Kopfgelderpressung hinzunehmen, gilt es, den Antrag auf Einbürgerung möglichst rechtzeitig zu
stellen. Dies muss im Idealfall geschehen, bevor er die magische Altersgrenze von 38 überschritten
hat. Konnte er sich vom Kopfgeldzwang für das Militär nicht rechtzeitig durch Einbürgerung
„befreien“ lassen, gehört er nach türkischer Gesetzgebung zur Kategorie der „Auslandstürken“, die
als „fahnenflüchtig“ gesucht werden – auch nach 30 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts in Berlin
oder Bonn.
Der Ausbürgerungsantrag beim türkischen Konsulat, der im Endeffekt mit einer Entlassungsurkunde aus
der türkischen Staatsbürgerschaft durch das türkische Innenministerium endet, ist für die
„Auslandstürken“ der letzte Schritt zum Erhalt eines deutschen Passes. Diesen Entlassungsantrag „aus
der türkischen Staatsangehörigkeit“ können sie erst dann stellen, wenn sie davor die
„Einbürgerungszusicherung“ der Einbürgerungsbehörde haben. Deshalb muss er zunächst die Hindernisse
für den Erhalt der „Einbürgerungssicherung“ überwinden. Der „Auslandstürke“ muss beim
Ausbürgerungsantrag dem „Generalkonsul“ die „Einbürgerungszusicherung“ vorlegen. Dann beginnt für
den Betroffenen die Prozedur mit der „Republik Türkei“ frontal.
Der „Generalkonsul der Republik Türkei“ teilt das Ergebnis seiner Entscheidung persönlich mit. Statt
einer schriftlichen Antwort auf seinen Antrag bestellt er den „Auslandstürken“ per Brief in das
Konsulat, um ihm eine schriftliche Erklärung zu verlesen. So erfährt er über das Konsulatspersonal,
was die Türkei entschieden hat, ob er aus der Staatsbürgerschaft entlassen wird oder eben nicht. Im
letzteren Fall wird er mit einem Dokument vom „Innenministerium der Türkischen Republik“
konfrontiert. Einen Blick darauf zu werfen ist erlaubt. In diesem „bildirim“ steht: „(Da) Herr X
gemäß § 20 des Staatsangehörigkeitsrechts als fahnenflüchtig („Yoklama Kacagi“) gesucht wird, kann
die Forderung (Ausbürgerung aus der türkischen Staatsangehörigkeit) nicht erfüllt werden. Liegt
unserem Ministerium ein entsprechendes Dokument vor, das den Grund der Ablehnung aus der Welt
schafft, steht der Erfüllung der Forderung nichts im Wege.“ Da es nicht erlaubt ist, dieses Dokument
zu kopieren, bekommt man ein Ersatz-Dokument. Die Gründe der Ablehnung stehen in dieser
„Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde“. Das „Schicksal“ des „türkischen Mannes“ aus
der Perspektive der Türkischen Republik besiegelt steht in diesem Dokument: „Hiermit bescheinigen
wir, dass Herr X … gemäß Beschluss des türkischen Innenministeriums nicht aus der türkischen
Staatsangehörigkeit entlassen werden kann, da er wegen nicht geleistetem Militärdienst gesucht
wird.“
Der Konsul signiert diese Bescheinigung und informiert damit den „Auslandstürken“ offiziell, dass er
in der Türkei als fahnenflüchtig gesucht wird. Laut § 20 des Staatsangehörigkeitsrechts der Türkei
gilt man dann de facto als illegal. Dies trifft die „Auslandstürken“, wenn sie sich weigern, die
Kopfgelderpressung hinzunehmen, oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sind, das Kopfgeld zu
zahlen.
Der Grund der Ablehnung der Ausbürgerungsforderung durch das Innenministerium der Türkei lautet
jedenfalls: „Als ein türkischer Mann bist du verpflichtet, dem ‚Mutterland‘ zu dienen. Du wirst
solange nicht aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen, bis du das Kopfgeld bezahlst und 21
Tage unter der Militärherrschaft der Türkei verbracht hast.“ So wird man einerseits als
„fahnenflüchtig “ gesuchter Mann vom Generalkonsulat der Türkei als „Krimineller“ abgestempelt,
andererseits erhält der betroffene eine Urkunde als „Fahnenflüchtige“ persönlich von seinem
Ermittler, die vom Herrn Vize-Konsul ausgestellt ist.
„Persönliche Probleme“ der „Auslandstürken“?
In der deutschen Gesetzgebung gibt es zahlreiche Hindernisse und bürokratische Blockaden, die den
Migranten das Leben erschweren. Ein „Auslandstürke“ kann keinen Antrag auf Einbürgerung stellen,
wenn er zum Beispiel Hartz-IV-Empfänger ist oder als hier Geborener wegen etwaiger „Jugendsünden“
polizeilich registriert ist. Der Verlust des türkischen Passes als Voraussetzung für den Erhalt des
deutschen Passes gehört dazu. Da es keine doppelte Staatsbürgerschaft geben darf, gibt es zwar
Ausnahmeregelungen in Hinblick auf die Einbürgerungsprozedur der zukünftigen „Neu-Deutschen“, jedoch
nehmen die bürokratischen Maßnahmen der Behörden kaum Rücksicht auf die Betroffenen, die sich
weigern, der Pflicht gegenüber ihrem „Mutterland“ nachzukommen.
Da die Türkei den fahnenflüchtigen „Auslandstürken“ ab der Altersgrenze von 38 Jahren weder aus der
türkischen Staatsbürgerschaft entlässt, noch den Pass konsularisch verlängert, hat man plötzlich
einen ungültigen türkischen Pass. Da ein ungültiger türkische Pass auch mit deutscher
Aufenthaltsberechtigung keine Bedeutung für die Bürokratie hat, bringt diese „persönliche Problem“
zusätzliche Erschwernisse mit sich.. Erteilt die Einbürgerungsbehörde nicht einen deutschen Pass,
fehlt ihm, wie B. Brecht es einst formulierte, „der edelste Teil eines Menschen“ und der Betroffene
ist auf sich gestellt. Die prekären Lebensverhältnisse ohne einen gültigen Pass zu meistern, ist
nicht einfach. Die Konsequenzen einer ungewissen Alltagssituation dieser „Auslandstürken“ kann man
zum Teil mit illegalisierten Flüchtlingen vergleichen, die bekanntlich dazu verdammt sind, mit
trickreichen Überlebensstrategien den Alltag irgendwie zu meistern.
Die „Illegalität“ für die Betroffenen „Auslandstürken“ kommt aber nicht nur deshalb zustande, weil
sie nicht ausgebürgert werden, sondern auch deshalb, weil sie durch die deutsche Gesetzgebung dazu
gezwungen werden. Zur Einbürgerungsprozedur gehört nicht die Ausbürgerung durch die „Republik
Türkei“, sondern auch die ökonomischen Grundlagen müssen stimmen. Dies trifft besonders diejenigen
„Auslandstürken“, die weder finanziell in der Lage sind, das Geld für Kopfgeld zu zahlen, noch
aufgrund gesetzlicher Hindernisse die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen. Da die
gesetzlichen Regelungen in Hinblick auf die Einbürgerung auf den ökonomisch nutzlosen
Bevölkerungsteil der „Ausländer“ keine Rücksicht nehmen, leben viel "Auslandtürken" „illegal“ -
nach 30 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts. Und zwar einfach wegen diese Kopfgelderpressung und die
bürokratischen Hindernisse der deutsche Seite..
Ausblick oder Sackgasse
Die Kopfgeldpflicht endet nicht mit dem Erhalt des deutschen Passes. Solange man nicht ausgebürgert
ist, gilt die Militärpflicht, und damit bleiben die Erpressungsversuche bestehen. Beabsichtigt der
„Fahnenflüchtige“, die Türkei zu besuchen, kann er vom Flughafen aus in die Kaserne eingezogen
werden. Falls er nicht rechtzeitig (vor 38) durch Einbürgerung den deutschen Pass erhält, findet er
in der Regel eine „persönliche Lösung“ und überweist die Kopfgeld Summe für sein „Befreiung“ im
Endeffekt auf das Konto der Militärs. Hat er die Altersgrenze von 38 Jahren überschritten und ist
danach eingebürgert, quält er sich damit, ob er sein „Schicksal“ akzeptiert und doch zahlt.
Pech gehabt oder von „Schicksal“ heimgesucht, muss der Betroffene mit den Konsequenzen dieser
Situation leben, da die Türkei die Grenzpassage nicht gewährt. Betroffen sind ebenfalls diejenigen
Flüchtlinge, die dem Männlichkeitswahn „wie ein Mann“ nicht verfallen sind und mit ihrer Haltung das
ganze Gelaber in seinen Wesens- und Erscheinungsformen infrage stellten und deshalb als
Totalverweigerer flohen. Nicht wenige davon brachten sich als Flüchtlinge in den Zellen der
Abschiebeknäste oder wie Kemal Altun beim Gerichtstermin in Hamburg um, um sich der Qual in den
Militärkasernen der „Heimat“ nicht auszusetzen, die in Zeiten von Militärputschen oder anderer
Ausnahmezustände den Ausgangspunkt für blutige Gemetzel und Folter bildeten. Viele dieser Männer
glaubten in Deutschland einen Zufluchtsort gefunden zu haben.
Beispielsweise werden die wehrpflichtigen „Auslandsgriechen“ oder „Auslandsiraner“ irgendwann um die
40 mit Militärdienstpflichten in Ruhe gelassen.
Für die „Republik Türkei“ als EU-Kandidat gilt jedoch: einmal Türke immer Türke.
Kurz: „Solange du das Kopfgeld nicht zahlst, quälen wir dich“ ist die Haltung der Türkei. Für
tausende Menschen ist es eine Horrorvorstellung, diese ganze Prozedur über sich ergehen zu lassen.
Politische, prinzipielle und menschliche Gründe sprechen dagegen. Der Kopfgeldpflicht nachzugeben,
dazu unter Militärherrschaft zu dienen, um sich zu „befreien“, bedeutet, die Militärlogik der Türkei
zu unterstützen.
Die korrekte Haltung ist deshalb; Weder einen Cent noch eine Sekunde für diesen immernoch von
Militärs beherrschte Staat. Und damit einfach in die Öffentlichkeit gehen, das Problem ist kein
private Angelegenheit, sondern Gesellschaflich, bertoffen davon sind nicht nur die Männer, sonder
die ganze Familien, die Schulden auf sich nehmen müssen, um sich vom diese mafia-artige
Kopfgelderpressung "befreien" zu lassen!
Herkese Selamlar
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| Re: Hilfe!! Brauche rechtliche Infos wegen Einbürgerung?? |
Autor: CrossBergBoy Datum: 08-05-07 23:32
Sehr interessant.
Den Text sollte man mal den türkischen Rütli-Schülern vorgelegen, die mit cCc-Fahnen und
Tür-ki-je-Rufen durch die Stadt rennen.
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| Re: Hilfe!! Brauche rechtliche Infos wegen Einbürgerung?? |
Autor: Rayn Datum: 08-06-07 02:49
In allen Ländern gibt es Wehrpflicht, man kann nur froh darüber sein, das man sich in der Türkei
freikaufen kann.
Es ist keine Kopfgelderpressung, es wird doch niemand gezwungen zu zahlen, man kann den Wehrdienst
normal ableisten und damit ist man fertig mit dem Problem.
Bei kurdischen PKK Asylanten gibt es wahrscheinlich private gründe.
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| Re: Hilfe!! Brauche rechtliche Infos wegen Einbürgerung?? |
Autor: Safak1 Datum: 08-07-07 02:15
Klar gibt es überall Wehrpflicht, irgendjemand muss ja das \\\"Vaterland\\\" schützen - aus
Deutschland. Stellt dir mal einfach vor: es gibt Krieg und keiner geht hin!!
Was passiert dann liebe Rayn? Kein Mensch hat Lust andere zu tötet. Und dann..!?
Nach Rayns Logik, also das gewöhnliche Denkweise, müssten wir auch damit zufrieden sein, wenn auch
noch Sklaverei gibt. Offiziell gibt es zwar nicht, aber das gibt es auch noch heute, wie Du es weiß,
in verschiedenen Varianten. Für dich ist das Okay mit dieser Regelung \\\"Bedelli
Askerlik\\\", ja macht das.. Jedem das seine Digge.. Meinet wegen spende noch was dazu.. Damit
die Militärs noch Dicke werden und dein Verwandten die allmächtige weiter Verehren.
Setz dich mit der Problematik etwas kritisch auseinander.
Es gibt einfach Leute, die darunter leiden.. Nicht alle haben die gleiche Haltung wie ich.
Aber viele Leute können sich einfach nicht leisten. Sie haben nicht die Nötige Kleingeld (mind. 5100
€). Vie viele Prozent ist die Arbeitslosigkeit unter den Türken, und rechen mal wie ein Harz IV
Empfänger dafür sparen müsste.. Sie haben einfach kein Geld dafür Digge- checkst Du es? Und sie
müssen noch dafür Sparen.. Wovon denn? Also Schulden machen für Anavatan und ihre Kinder können ja
auch auf Schwimmbad verzichten.. Also müsste wenigstens für sie Gnade geben oder? Oder wärst du
bereit dieser Leute zu unterstützen mit Geld?
Anderer Aspekt ist, dass nicht alle Menschen wie du darauf Geil sind, dass die die Militärs ewig
diesem wunderschönen Land beherrscht. Wie du weis gibt es zwei Logik: das militärische und die
Zivile. Die Türkei ist durch die Herrschaft der Militär seit der Gründung der Republik einer
militarisierten Gesellschaft. Ich vermute sogar, dass du selbst oder dein Bekanten darunter gelitten
haben oder noch leiden. Es geht ja auch nicht nur um dich Digge..
Seitdem „Auslandstürken“ ihren verkürzten Militärdienst in Antalya ableisten dürfen, muss sich die
heimattreue Fraktion der „Auslandstürken“ nicht mehr darauf beschränken, die Heldengeschichten der
Generäle über ihren Kampf gegen die „Terroristen“ in der Militärkaserne der Provinzstadt Burdur
anzuhören. Dieses attraktive Neu-Angebot kann für manchen „toll“ sein, weil sie bei ihren Ausgängen
zum Beispiel etwas über den Tourismus in der Türkei und Antalya erfahren werden. Jedenfalls ändern
sich auch dadurch die Tatsachen nicht: „Bedelli Askerlik“ bleibt ein Erpressungsversuch und eine
Zwangsmaßnahme des türkischen Staates und seines Militärs.
Erpresst werden nicht nur jene „Auslandstürken“, die sich als stolze Türken begreifen, sondern auch
die Kurden, Armenier, Süryanis usw. werden als wehrpflichtige „Auslandstürken“ dazu gezwungen,
finanzielle Mittel und Zeit zur Verfügung zu stellen. Für „sogenannte Bürger“ (sözde Vatandaslar) -
Begriff des Generalstabs für Kurden - stellt dieser „Bedelli Askerlik hizmet“ì einen besonderen
Zynismus und eine schmerzvolle Realität dar, da viele dieser Männer im Endeffekt in die Knie
gezwungen werden, da sie keinen anderen Ausweg sehen, als dieses Kopfgeld als Preis ihrer Sehnsucht
zu zahlen, ihrer Sehnsucht nach ihren Familienangehörigen, die in der „Republik Türkei“ leben.
Was für ein Hizmet!? Ist das etwa nicht Zwang und Erpressung, warum entlassen sie die Leute nicht,
die kein Interesse daran haben Türke zu sein oder als ewige Türke zu bleiben. Dein Hass auf Kurden
muss du auch nicht gleich über die Projektionsfläche PKK auskotzen, weil man über das Thema kritisch
nachdenkt. Das ist Rassismus Digge!. Türkischer Rassismus gegen die Kurden sozusagen, die du auch in
die trägst. Die Kriegdienstverweigerer sind auch kein PKK’ ler. Sie finden einfach das Uniform der
Militärs zum Kotzen und wollen keine Waffe in die Hand nehmen. Checkst Du es?
Wie gesagt denk ein bisschen über die anderen, die damit Probleme haben..
Selmlar..
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| Re: Hilfe!! Brauche rechtliche Infos wegen Einbürgerung?? |
Autor: Rayn Datum: 08-08-07 12:34
Du bist ein Quatschkopf, das hat alles mit dem nichts zu tun was ich geschrieben habe.
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| Re: Hilfe!! Brauche rechtliche Infos wegen Einbürgerung?? |
Autor: Safak1 Datum: 08-08-07 16:36
Sevgili Rayn,
du machst dir einfach..
Das Thema „Bedelli Askerlik“ bereitet nicht nur für solche Quatschköpfe wie ich Kopfschmerzen. Wie
bereits gesagt, tausende "Auslandstürken" leiden darunter und wagen sich nicht darüber Öffentlich
zu äußern, weil das ein Tabuthema ist und weil die Leute vielleicht Angst davor haben als
„Nestbeschmutzer“ der türkische Communities da zu stehen. Mit Muterland Gelaber und "man kann nur
froh darüber sein, das man sich in der Türkei freikaufen kann" Argumenten lässt sich das Problem
wirklich nicht aus der Welt schaffen. Entweder bist du sehr stark von typisch türkischen
Sozialisationswahn, nach dem Motto "Her Türk Asker Dogar" beeinflusst und darin befangen geblieben
oder du bist einfach Faul in Zusammenhängen bzw. Lebensverhältnissen nachzudenken. Dennk mal
bisschen nach Digge!!
Mit Sicherheit bist Du darüber informiert: In der Türkei wird bereits in der Grundschule Kindern
beigebracht, dass jeder Türke als Soldat zur Welt kommt! – („Her Türk Asker Dogar!“). Zum
wesentlichen Bestandteil des Sportunterrichts gehören auf Kommando strammstehen und marschieren. Für
den Prozess der Sozialisation der Jungen wird der Wehrdienst als die wichtigste Stufe zum richtigen
„Mannsein“ erachtet. Der Spruch „Askerligini yapmayan adamdan sayilmaz“ („Wer seinen Wehrdienst
nicht hinter sich hat, ist kein richtiger Mann!“) hat in der türkischen Gesellschaft seinen festen
Platz.
Deshalb ist es nach dieser Art von militaristischer Logik auch nicht verwunderlich, dass das Thema
„Bedelli Askerlik“ innerhalb der „Auslandtürken“ kaum Kritikwürdig ist. Scheinbar gehörst du zu
denjenigen „Auslandtürken“, die im Kopf in der Türkei leben und ihre Körper in den Strassen von
Berlin oder Hamburg bewegen. Streng dich etwas an Digge, wenn du über dieses Thema weiterhin
diskutieren willst..
Zu Pluto, der Ordnungsfanatisch fragt und kommentiert:
„Zwei Pässe? Ist das nicht kriminell? Kann ihm da nicht die deutsche Staatsbürgerschaft theoretisch
wieder aberkannt werden? Unglaublich das der Gesetzgeber so inkonsequent ist.“
Noch mal Wiederholung für Pluto: Solange der „Auslandstürke“ einen türkischen Pass besitzt, gilt
auch selbst für den hier geborenen „Auslandstürken“ die Pflicht, den türkischen Militärs zu dienen.
Ist er nicht in der Lage diese Regelung nachzukommen, sollte er den Antrag auf Einbürgerung
rechtzeitig stellen, also bevor er die magische Altersgrenze von 38 überschritten hat. Konnte er
sich vom Kopfgeldzwang nicht rechtzeitig durch Einbürgerung „befreien“ lassen, gehört er nach
türkischer Gesetzgebung zur Kategorie der „Auslandstürken“, die als „fahnenflüchtig“ gesucht werden.
Der Ausbürgerungsantrag beim türkischen Konsulat, der im Endeffekt mit einer Entlassungsurkunde aus
der türkischen Staatsbürgerschaft durch das türkische Innenministerium endet, ist für die
„Auslandstürken“ der letzte Schritt zum Erhalt eines deutschen Passes. Diesen Entlassungsantrag „aus
der türkischen Staatsangehörigkeit“ können sie erst dann stellen, wenn sie davor die
„Einbürgerungszusicherung“ der Einbürgerungsbehörde haben. Deshalb muss er zunächst die Hindernisse
für den Erhalt der „Einbürgerungssicherung“ überwinden. Er muss beim Ausbürgerungsantrag dem
„Generalkonsul“ die „Einbürgerungszusicherung“ vorlegen.
Dann beginnt für den Betroffenen die Prozedur mit der „Republik Türkei“. Der Generalkonsul der
Türkei teilt das Ergebnis seiner Entscheidung persönlich mit. Er bestellt den „Auslandstürken“ per
Brief in das Konsulat, um ihm eine schriftliche Erklärung „(Bildirim“) zu verlesen. So erfährt der
Betroffene über das Konsulatspersonal, was die Türkei entschieden hat, ob er aus der
Staatsbürgerschaft entlassen wird oder eben nicht. Im Falle, dass er nicht ausgebürgert wird, wird
ihm ein Dokument vorgelegt. In diesem Dokument vom „Innenministerium der Türkischen Republik“ steht:
„(Da) Herr XY gemäß § 20 des Staatsangehörigkeitsrechts als fahnenflüchtig gesucht wird, kann die
Forderung (Ausbürgerung aus der türkischen Staatsangehörigkeit) nicht erfüllt werden. Liegt unserem
Ministerium ein entsprechendes Dokument vor, das den Grund der Ablehnung aus der Welt schafft, steht
der Erfüllung der Forderung nichts im Wege.“
Es ist nicht erlaubt dieses Dokument zu kopieren, man bekommt ein Ersatz-Dokument. Die Gründe der
Ablehnung stehen in dieser „Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde“. Das „Schicksal“
des „türkischen Mannes“ aus der Perspektive der Türkischen Republik besiegelt steht in diesem
Dokument: „Hiermit bescheinigen wir, dass Herr X … gemäß Beschluss des türkischen Innenministeriums
nicht aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen werden kann, da er wegen nicht geleistetem
Militärdienst gesucht wird.“ Der Konsul signiert diese Bescheinigung und informiert damit den
„Auslandstürken“ offiziell, dass er in der Türkei als fahnenflüchtig gesucht wird.
Laut § 20 des Staatsangehörigkeitsrechts der Türkei gilt man dann de facto als illegal. Dies trifft
nicht nur die „Auslandstürken“, wenn sie sich weigern, die Kopfgelderpressung der Türkei
hinzunehmen, sondern auch diejenigen, die aus anderen Gründen, zum Beispiel Ökonomisch nicht in der
Lage sind, das Kopfgeld zu zahlen. Auch so wird der „Auslandstürke – auch nach 30 Jahre
ununterbrochenen Aufenthalt in Deutschland - zwischen dem scharfe Schere der immer noch als
Militärherrschaft geltende Türkei und Deutsche Regelungen, die wesentlich nach rassistischen und
ökonomischen Kriterien auch in Bezug auf die Einbürgerungsprozedur geschaffen ist de facto
kriminalisiert. So geht es mit der Kriminalisierung der „Auslandtürken“ auch, liebe Pluto..
Der Grund der Ablehnung der Ausbürgerungsforderung durch das Innenministerium der Türkei lautet
jedenfalls: „Als ein türkischer Mann bist du verpflichtet, dem ‚Mutterland‘ zu dienen. Du wirst
solange nicht aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen, bis du das Kopfgeld bezahlst und 21
Tage unter der Militärherrschaft der Türkei verbracht hast.“ So wird der „Auslandstürke“ einerseits
als „fahnenflüchtig “ gesuchter Mann vom Generalkonsulat der Türkei als „Krimineller“ abgestempelt,
andererseits wird der Betroffene durch die Blockaden und Hindernisse der deutschen Gesetzgebungen
aufgrund seine ökonomische Schwächen dazu gezwungen „ILLEGAL“ zu leben.
Nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen hierzulande hat er zwar in seinem türkischen Pass
weiterhin einen Aufenthalttitel, aber ohne gültigen türkischen Pass (als „Fahnenflüchtige“) hat auch
eine Aufenthaltsberechtigung keiner Bedeutung. Ihm droht sogar deshalb – wenn er bei Kontrollen
erwischt wird – ca. 5000 € Busgeld wegen „Vergehen“!! Ist diese deutsch-türkische Praxis menschlich
oder gar selbst kriminell?
Selamlar, Saygilar
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| Re: Hilfe!! Brauche rechtliche Infos wegen Einbürgerung?? |
Autor: Tabro Datum: 08-12-07 11:46
>In allen Ländern gibt es Wehrpflicht<
Das stimmt definitiv nicht. Es gibt genügend Staaten, wo es keine generelle Wehrpflicht gibt. |
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| Re: Hilfe!! Brauche rechtliche Infos wegen Einbürgerung?? |
Autor: MertKurd Datum: 11-24-07 11:48
Also das mit der Einbürgerung ist gegessen.
Ich bin zwar selbstständig, aber als 4facher Familienvater kommt man trotzdem nicht aus dem Hartz
raus, da man ja über 2000€ verdienen müsste.
Mal gucken wie es weitergeht.
Die 5 000€ will und kann ich nicht ohne weiteres zahlen da ich ja 4 Kinder habe, müsste quasi ihr
Essen ihnen vorenthalten um das Geld zu sparen, wobei das eh noch ewig dauern würde.
Werde jetzt mal einfach beim Konsulat sagen wie die Sache ist.
Pass läuft ja bald ab.
Und wie gesagt, es geht mir nicht um das Militär an sich, sondern eben um das Geld. |
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| Re: Hilfe!! Brauche rechtliche Infos wegen Einbürgerung?? |
Autor: Tabro Datum: 11-25-07 01:55
Warum setzt du dann soviele Kinder in die Welt wenn Du sie nicht ernähren Kannst ? |
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| Re: Hilfe!! Brauche rechtliche Infos wegen Einbürgerung?? |
Autor: Tabro Datum: 11-25-07 02:02
Warum setzt du dann soviele Kinder in die Welt wenn Du sie nicht ernähren Kannst ? |
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| Re: Hilfe!! Brauche rechtliche Infos wegen Einbürgerung?? |
Autor: MertKurd Datum: 11-25-07 18:14
Wie kommst du drauf das ich sie nicht ernähren kann?
Ich bin froh das ich so viele Kids habe.
Ich denke sogar nochmal 2 zu machen, wenn die grössten 2 weiterhin so gut in der Schule sind. |
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| Re: Hilfe!! Brauche rechtliche Infos wegen Einbürgerung?? |
Autor: Tabro Datum: 11-27-07 21:07
Wenn Du Hartz beziehst, dann kannst Du sie eben nicht durch Deine Arbeit ernähren. |
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| Re: Hilfe!! Brauche rechtliche Infos wegen Einbürgerung?? |
Autor: Rayn Datum: 12-01-07 20:51
Das türkische Konsulat wird dir auch nicht weiterhelfen können.
Als Folge: kein Geld, Militärdienst ableisten!
Von deinem Namen her müsstest du Kurde sein. (MertKurd)
Hoffentlich machst du nicht den gleichen Fehler wie deine Sinnesgenossen, stellst dich an die Front,
auf die Seite der Terroristen. Das türkische Militärgericht wird es mit hohen Strafen belegen.
Und übrigens, als Hartz Empfänger und mit mehr Kinder machen schröpfst du den deutschen Sozialstaat.
Durch Kindergeld alleine löst du damit nicht dein Problem.
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| Re: Hilfe!! Brauche rechtliche Infos wegen Einbürgerung?? |
Autor: MertKurd Datum: 12-14-07 12:33
Ich bin kein Kurde und die Antworten von euch beiden sind nur Krank.
Tja, das Internet löst die Zunge wohl von jedermann. |
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| Re: Hilfe!! Brauche rechtliche Infos wegen Einbürgerung?? |
Autor: Tabro Datum: 12-14-07 20:29
@ MertKurd
Krank bist wohl eher Du, denn welcher normale Mensch setzt schon Kinder in die Welt wenn er von
vornherein weiß, daß er sie ohne staatliche Hilfen nicht ernähren kann ? |
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| Re: Hilfe!! Brauche rechtliche Infos wegen Einbürgerung?? |
Autor: MertKurd Datum: 12-22-07 10:57
@Tabro, Krank würde ich dich nicht mal nennen.
Würde dich gerne mal persöhnlich treffen um zu sehen was für ein Wurm du bist.
Das Internet macht die Kiefer locker, auch bei solchen Wichten wie dir.
Wirklich schade, bin mir sicher das du dich bei MEINEM Anblick gleich bücken würdest. |
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| Re: Hilfe!! Brauche rechtliche Infos wegen Einbürgerung?? |
Autor: patty72 Datum: 06-03-09 11:40
du scheinst dich recht gut auszukennen.mein mann wurde aber ausgebürgert,weil er den militärdienst
abgebrochen hat 1992. er hat jetzt die deutsche staatsbürgerschaft. aber kann er jetzt wieder in die
türkei?der vom konsulat hat gemeint, er braucht ein visum. aber er ist doch deutscher. ich werd bald
wahnsinnig! nirgends bekomme ich eine antwort. |
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| Re: Hilfe!! Brauche rechtliche Infos wegen Einbürgerung?? |
Autor: Julay Datum: 06-06-09 21:58
Yazilarinizi tek tek , usanmadan, bikmadan okudum ve aklimda kalan, kayde alinacak tek bilgi
"Wie gesagt, mein Bruder
verschiebt schon seit Jahrzehnten, ohne verheiratet zu sein oder Kinder zu haben"
Es gibt sie also doch!(: Halleluja. |
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| Re: Hilfe!! Brauche rechtliche Infos wegen Einbürgerung?? |
Autor: Coskun3108 Datum: 08-09-11 12:04
Hallo tabro
Nach deiner Aussage müsste jede Hausfrau erst mal einen job suchen um eingebürgert. Werden. Das
stimmt nicht, denk mal drüber nach evor du so twas schreibst |
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